Für Prüfingenieure und Prüfsachverständige übernimmt die BVS Autobahn GmbH die bundeseinheitliche Abrechnung von Prüfaufträgen für Tätigkeiten im Bereich der Bundesfernstraßen. Auftraggeber der Prüfingenieure und Prüfsachverständigen ist in aller Regel die Autobahn GmbH des Bundes. Auftraggeber können aber auch Landesstraßenbaubetriebe oder die DEGES sein.
Grundlage der Vergütungsabrechnungen ist die Richtlinie zur Ermittlung der Vergütung für die statische und konstruktive Prüfung von Ingenieurbauwerken für Verkehrsanlagen, RVP (Ausgabe 2019).
Für die konkrete Abwicklung der Aufgaben hat die BVS Autobahn GmbH einen Geschäftsbesorgungsvertrag mit der der Bewertungs- und Verrechnungsstelle der Prüfingenieure Baden-Württemberg GmbH (BVS Baden-Württemberg) abgeschlossen. Konkrete Abrechnungs- und Gebührenanfragen sind daher an die BVS Baden-Württemberg zu richten.
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