Aufgabe der neu gegründeten Gesellschaft ist die Vertretung der Prüfingenieurinnen, Prüfingenieure und Prüfsachverständigen für bautechnische Nachweise im Tätigkeitsbereich der Bundesfernstraßen in allen Fragen zur Feststellung und Abrechnung von Vergütungen.
Mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 17/2019 vom 26.08.2019 hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur die RVP 2019 in den Geschäftsbereich der Bundesfernstraßen eingeführt. Gleichzeitig wurde die RVP in das Handbuch für die Vergabe und Ausführung von freiberuflichen Leistungen im Straßen- und Brückenbau (HVA F-StB) aufgenommen. Die RVP ist damit für alle ab dem 01.08.2019 startenden Projekte anzuwenden.